Gas­tauf­nah­mebe­din­gun­gen der Alpen­welt Kar­wen­del; Stand: Juni 2017
GASTAUFNAHMEBEDINGUNGEN DER GASTGEBER IN DER ALPENWELT KARWENDEL

 Sehr geehrter Gast, wir freuen uns über Ihr Inter­esse an der Buchung ein­er Unterkun­ft bei einem Gast­ge­ber in der Alpen­welt Kar­wen­del. Im Falle des Zus­tande-kom­mens eines Gas­tauf­nah­mev­er­trages wer­den der Gast­ge­ber und die Alpen­welt Kar­wen­del mit den angeschlosse­nen Touris­musstellen ihre ganze Kraft und Erfahrung ein­set­zen, um Ihren Aufen­thalt so angenehm wie möglich zu gestal­ten. Hierzu tra­gen auch klare rechtliche Vere­in­ba-run­gen über Ihre Rechte und Pflicht­en als Gast und die Rechte und Pflicht­en Ihres Gast­ge­bers bei, die mit Ihnen in Form der nach­fol­gen­den Gas­tauf­nah­mebe­din­gun­gen getrof­fen wer­den sollen. Diese Gas­tauf­nah­mebe­din­gun­gen wer­den, soweit wirk­sam vere­in­bart, Inhalt des im Bu-chungs­fall zwis­chen Ihnen und Ihrem Gast­ge­ber zu Stande kom­menden Gas­tauf­nah­mev­er­trages. Bitte lesen Sie diese Gas­tauf­nah­mebe­din-gun­gen daher vor Ihrer Buchung sorgfältig durch.

1. Stel­lung der Alpen­welt Kar­wen­del GmbH mit den ange-schlosse­nen Touris­musstellen; Gel­tungs­bere­ich dieser Ver­trags­be­din­gun­gen
1.1. Die Alpen­welt Kar­wen­del Mit­ten­wald Krün Wall­gau Touris-mus GmbH – nach­ste­hend „AWK“ abgekürzt – mit den ange-schlosse­nen Touris­musstellen (Tourist-Infor­ma­tio­nen) ist Betreiber des jew­eili­gen Inter­ne­tauftrittes bzw. Her­aus­ge­ber des entsprechen-den Gast­ge­berverze­ich­niss­es. Soweit die AWK mit den angeschlosse-nen Touris­musstellen Unterkünfte ver­mit­telt, hat sie zusät­zlich die Stel­lung eines Rei­sev­er­mit­tlers. Die AWK mit den angeschlosse­nen Touris­musstellen ist jedoch in keinem Fall Ver­tragspart­ner des im Buchungs­falle zu Stande kom­menden Gas­tauf­nah­mev­er­trages. Sie haftet daher nicht für die Angaben des Gast­ge­bers zu Preisen und Leis­tun­gen, für die Leis­tungser­bringung selb­st sowie für Leis­tungs-män­gel.
1.2. Eine etwaige Haf­tung der AWK mit den örtlichen Touris­muss­tel-len aus dem Ver­mit­tlungsver­trag und aus geset­zlichen Bes­tim­mungen, ins­beson­dere nach zwin­gen­den Vorschriften über Tele­di­en­ste und den elek­tro­n­is­chen Geschäftsverkehr bleibt hier­von unberührt.
1.3. Die vor­liegen­den Geschäfts­be­din­gun­gen gel­ten, soweit wirk­sam vere­in­bart, für alle Buchun­gen von Unterkünften, bei denen Bu-chungs­grund­lage das von der AWK her­aus­gegebene Gast­ge­berv­er-zeich­nis ist, bzw. bei Buchun­gen auf der Grund­lage entsprechen­der Ange­bote im Inter­net die dor­ti­gen Beschrei­bun­gen.
1.4. Den Gast­ge­bern bleibt es vor­be­hal­ten, mit dem Gast andere als die vor­liegen­den Gas­tauf­nah­mebe­din­gun­gen zu vere­in­baren oder indi­vidu­elle oder abwe­ichende Vere­in­barun­gen zu den vor­liegen­den Gas­tauf­nah­mebe­din­gun­gen zu treffen.

2. Ver­tragss­chluss
2.1. Für alle Buchungsarten gilt:
a) Grund­lage des Ange­bots des Gast­ge­bers und der Buchung des Gastes sind die Beschrei­bung der Unterkun­ft und die ergänzen-den Infor­ma­tio­nen in der Buchungs­grund­lage (z.B. Klas­si­fizierungser-läuterun­gen) soweit diese dem Gast bei der Buchung vor­liegen.
b) Entsprechend den geset­zlichen Verpflich­tun­gen wird der Gast darauf hingewiesen, dass nach den geset­zlichen Vorschriften (§ 312g Abs. 2 Satz 1 Ziff. 9 BGB) bei Gas­tauf­nah­mev­erträ­gen, die im Fernab-satz (Briefe, Kat­a­loge, Tele­fo­nan­rufe, Telekopi­en, E‑Mails, über Mobil-funk­di­enst versendete Nachricht­en (SMS) sowie Rund­funk und Tele-medi­en) abgeschlossen wur­den, kein Wider­ruf­s­recht beste­ht son-dern lediglich die geset­zlichen Regelun­gen über die Nichti­nanspruch-nahme von Mietleis­tun­gen (§ 537 BGB) gel­ten (siehe hierzu auch Ziff. 7 dieser Gas­tauf­nah­mebe­din­gun­gen). Ein Wider­ruf­s­recht beste­ht jedoch, wenn der Gas­tauf­nah­mev­er­trag außer­halb von Geschäft­sräu-men geschlossen wor­den ist, es sei denn, die mündlichen Ver­hand­lun-gen, auf denen der Ver­tragss­chluss beruht, sind auf vorherge­hende Bestel­lung von Ihnen als Ver­brauch­er geführt wor­den; im let­ztge-nan­nten Fall beste­ht ein Wider­ruf­s­recht eben­falls nicht.
2.2. Für die Buchung, die mündlich, tele­fonisch, schriftlich, per E‑Mail, per Anfrage­for­mu­lar oder per Tele­fax erfol­gt, gilt:
a) Mit der Buchung bietet der Gast dem Gast­ge­ber den Abschluss des Gas­tauf­nah­mev­er­trages verbindlich an.
b) Der Ver­trag kommt mit dem Zugang der Annah­meerk­lärung des Gast­ge­bers (Buchungs­bestä­ti­gung) beim Gast zus­tande. Sie bedarf kein­er Form, so dass auch mündliche und tele­fonis­che Bestäti-gun­gen für den Gast und den Gast­ge­ber rechtsverbindlich sind. Im Regelfall wird der Gast­ge­ber dem Gast bei mündlich oder tele­fo-nisch erfol­gten Buchungs­bestä­ti­gun­gen zusät­zlich eine schriftliche Aus­fer­ti­gung der Buchungs­bestä­ti­gung übermitteln. Mündliche oder tele­fonis­che Buchun­gen durch den Gast führen bei entsprechen­der verbindlich­er mündlicher oder tele­fonis­ch­er Bestä­ti­gung durch den Gast­ge­ber jedoch auch dann zum verbindlichen Ver­tragsab-schluss, wenn dem Gast die entsprechende schriftliche zusät­zliche Aus­fer­ti­gung der Buchungs­bestä­ti­gung nicht zuge­ht.
c) Unter­bre­it­et der Gast­ge­ber dem Gast auf dessen Wun­sch hin ein spezielles Ange­bot, so liegt darin, abwe­ichend von den vorste­hen­den Regelun­gen, ein verbindlich­es Ver­tragsange­bot des Gast­ge­bers an den Gast vor, soweit es sich hier­bei nicht um eine unver-bindliche Auskun­ft über verfügbare Unterkünfte und Preise han­delt. In diesen Fällen kommt der Ver­trag, ohne dass es ein­er entsprechen­den Rückbestätigung durch den Gast­ge­ber bedarf, zu Stande, wenn der Gast dieses Ange­bot inner­halb ein­er im Ange­bot
gegebe­nen­falls genan­nten Frist ohne Ein­schränkun­gen, Änderun­gen oder Erweiterun­gen durch ausdrückliche Erk­lärung, Anzahlung, Rest-zahlung oder Inanspruch­nahme der Unterkun­ft annimmt.
2.3. Bei Buchun­gen, die im Inter­net erfol­gen, gilt für den Ver­trags-abschluss:
Die Buchungs­bestä­ti­gung erfol­gt sofort nach Vor­nahme der Buchung des Gastes durch Betä­ti­gung des But­tons „zahlungspflichtig buchen“ durch entsprechende Darstel­lung der Buchungs­bestä­ti­gung am Bild-schirm (Buchung in Echtzeit). Der Gas­tauf­nah­mev­er­trag kommt mit Zugang und Darstel­lung dieser Buchungs­bestä­ti­gung beim Gast zu Stande. Dem Gast wird die Möglichkeit zur Spe­icherung und zum Aus­druck der Buchungs­bestä­ti­gung ange­boten. Die Verbindlich-keit des Gas­tauf­nah­mev­er­trages ist jedoch nicht davon abhängig, dass der Gast diese Möglichkeit­en zur Spe­icherung oder zum Aus­druck nutzt. Im Regelfall erhält der Gast zusät­zlich eine Aus­fer­ti­gung der Buchungs­bestä­ti­gung per E‑Mail, E‑Mail-Anhang, Post oder Fax über-mittelt. Der Zugang ein­er solchen zusät­zlich übermittelten Buchungs-bestä­ti­gung ist jedoch nicht Voraus­set­zung für die Rechtsverbindlich-keit des Gastaufnahmevertrages.

3. Reservierun­gen
3.1. Unverbindliche Reservierun­gen, die zum kosten­losen Rücktritt berechti­gen, sind nur bei entsprechen­der ausdrücklicher Vere­in­barung mit dem Gast­ge­ber möglich.
3.2. Ist eine unverbindliche Reservierung vere­in­bart, so hat der Gast bis zum vere­in­barten Zeit­punkt dem Gast­ge­ber Mit­teilung zu machen, falls die Reservierung als verbindliche Buchung behan­delt wer­den soll. Geschieht dies nicht, ent­fällt die Reservierung ohne weit­ere Benach-rich­ti­gungspflicht des Gast­ge­bers. Erfol­gt die Mit­teilung, so wird die Buchung unab­hängig von ein­er vom Gast­ge­ber etwa noch erfol­gen­den Buchungs­bestä­ti­gung verbindlich.

4. Preise und Leis­tun­gen
4.1. Die in der Buchungs­grund­lage (Gast­ge­berverze­ich­nis, Ange­bot des Gast­ge­bers, Inter­net) angegebe­nen Preise sind End­preise und schließen die geset­zliche Mehrw­ert­s­teuer und alle Nebenkosten ein, soweit bezüglich der Nebenkosten nichts anderes angegeben ist. Geson­dert anfall­en und aus­gewiesen sein kön­nen Kurbeitrag/Kurtaxe sowie Ent­gelte für ver­brauchsab­hängig abgerech­nete Leis­tun­gen (z.B. Strom, Gas, Wass­er, Kam­in­holz) und für Wahl- und Zusat­zleis­tun­gen, die erst vor Ort gebucht oder in Anspruch genom­men wer­den.
4.2. Die vom Gast­ge­ber geschulde­ten Leis­tun­gen ergeben sich aus-schließlich aus dem Inhalt der Buchungs­bestä­ti­gung, den Angaben zur Unterkun­ft und den Leis­tun­gen des Gast­ge­bers in der Buchungs­grund-lage sowie aus etwa ergänzend mit Ihnen ausdrücklich getrof­fe­nen Vere­in­barun­gen. Dem Gast wird emp­fohlen, ergänzende Vere­in­barun-gen in Textform zu treffen.

5. Zahlung
5.1. Die Fäl­ligkeit von Anzahlung und Restzahlung richtet sich nach der zwis­chen dem Gast und dem Gast­ge­ber getrof­fe­nen und in der Buchungs­bestä­ti­gung ver­merk­ten Vere­in­barung. Ist eine beson­dere Vere­in­barung nicht getrof­fen wor­den, so ist der gesamte Unterkun­fts-preis ein­schließlich der Ent­gelte für Nebenkosten und Zusat­zleis­tun­gen zum Aufen­thalt­sende zahlungs­fäl­lig und an den Gast­ge­ber zu bezah-len.
5.2. Der Gast­ge­ber kann nach Ver­tragsab­schluss eine Anzahlung von bis zu 20% des Gesamt­preis­es der Unterkun­ft­sleis­tun­gen und gebuch-ter Zusat­zleis­tun­gen ver­lan­gen, soweit im Einzelfall zur Höhe der Anzahlung nichts anderes vere­in­bart ist.
5.3. Der Gast­ge­ber kann bei Aufen­thal­ten von mehr als 1 Woche nach deren Ablauf die Vergütung für zurückliegende Aufen­thalt­stage sowie für Zusat­zleis­tun­gen (z.B. im Unterkun­ft­spreis nicht enthal­tene Ver-pfle­gungsleis­tun­gen, Ent­nah­men aus der Mini­bar) abrech­nen und zahlungs­fäl­lig stellen.
5.4. Zahlun­gen in Fremd­währun­gen und mit Ver­rech­nungss­check sind nicht möglich. Kred­itkarten­zahlun­gen sind nur möglich, wenn dies vere­in­bart oder vom Gast­ge­ber all­ge­mein durch Aushang ange­boten wird. Zahlun­gen am Aufen­thalt­sende sind nicht durch Über­weisung möglich.
5.5. Erfol­gt durch den Gast eine vere­in­barte Anzahlung trotz ein­er Mah­nung des Gast­ge­bers mit angemessen­er Frist­set­zung nicht oder nicht voll­ständig inner­halb der angegebe­nen Frist, so ist der Gastge-ber, soweit er selb­st zur Erbringung der ver­traglichen Leis­tun­gen bere­it und in der Lage ist und soweit kein geset­zlich­es oder ver­tragli-
Gas­tauf­nah­mebe­din­gun­gen der Alpen­welt Kar­wen­del; Stand: Juni 2017
ches Zurückbehaltungsrecht des Gastes beste­ht, berechtigt, vom Ver­trag mit dem Gast zurückzutreten und von ihm Rücktrittskosten gemäß Ziff. 7 dieser Bedin­gun­gen zu fordern.

6. An- und Abreise
6.1. Die nach­fol­gen­den Bes­tim­mungen gel­ten, soweit zwis­chen dem Gast und dem Gast­ge­ber im Einzelfall keine anderen Vere­in­barun­gen getrof­fen wur­den. Der Gast­ge­ber hat die Unterkun­ft zum vere­in­barten Zeit­punkt zur Verfügung zu stellen. Andern­falls kann er sich scha-denser­satzpflichtig machen.
6.2. Die Anreise des Gastes hat zum vere­in­barten Zeit­punkt, ohne beson­dere Vere­in­barung spätestens bis 18:00 Uhr zu erfol­gen. Für spätere Anreisen gilt:
a) Der Gast ist verpflichtet, dem Gast­ge­ber spätestens bis zum ver-ein­barten Anreisezeit­punkt Mit­teilung zu machen, falls er ver­spätet anreist oder die gebuchte Unterkun­ft bei mehrtägi­gen Aufen­thal­ten erst an einem Fol­ge­tag beziehen will.
b) Erfol­gt eine frist­gerechte Mit­teilung nicht, ist der Gast­ge­ber berech-tigt, die Unterkun­ft ander­weit­ig zu bele­gen. Für die Zeit der Nichtbe-legung gel­ten die Bes­tim­mungen in Ziff. 7 entsprechend.
c) Teilt der Gast eine spätere Ankun­ft mit, so hat der Gast die vere­in-barte Vergütung, abzüglich ersparter Aufwen­dun­gen nach Ziff. 7.4 und 7.5 auch für die nicht in Anspruch genommene Bele­gungszeit zu bezahlen, es sei denn, der Gast­ge­ber hat ver­traglich oder geset­zlich für die Gründe der späteren Bele­gung einzuste­hen.
6.3. Die Freimachung der Unterkun­ft durch den Gast hat zum vere­in-barten Zeit­punkt, ohne beson­dere Vere­in­barung spätestens bis 10:00 Uhr des Abreise­tages zu erfol­gen. Bei nicht frist­gemäßer Räu­mung der Unterkun­ft kann der Gast­ge­ber eine entsprechende Mehrvergütung ver­lan­gen. Die Gel­tend­machung eines weit­erge­hen­den Schadens bleibt dem Gast­ge­ber vorbehalten.

  • 7. Rücktritt und Nich­tan­reise
    7.1. Im Falle des Rücktritts oder der Nich­tan­reise des Gastes bleibt der Anspruch des Gast­ge­bers auf Bezahlung des vere­in­barten Aufent-halt­spreis­es ein­schließlich des Verpfle­gungsan­teils und der Ent­gelte für Zusat­zleis­tun­gen, beste­hen. Dies gilt nicht, soweit dem Gast vom Gast­ge­ber im Einzelfall ein kosten­los­es Rücktrittsrecht eingeräumt wurde und dem Gast­ge­ber die Erk­lärung des Gas-tes über die Ausübung dieses kosten­losen Rücktrittsrechts, die kein­er bes­timmten Form bedarf, frist­gerecht zuge­ht.
    7.2. Der Gast­ge­ber hat sich im Rah­men seines gewöhn­lichen Ge-schäfts­be­triebes, ohne Verpflich­tung zu beson­deren Anstren­gun­gen und unter Berücksichtigung des beson­deren Charak­ters der gebucht­en Unterkun­ft (z.B. Nich­traucherz­im­mer, Fam­i­lien­z­im­mer) um eine an-der­weit­ige Ver­wen­dung der Unterkun­ft zu bemühen.
    7.3. Soweit dem Gast­ge­ber für den vom Gast gebucht­en Zeitraum eine ander­weit­ige Bele­gung möglich ist, wird er sich auf seinen An-spruch nach Ziff. 7.1 die Ein­nah­men aus ein­er solchen ander­weit­i­gen Bele­gung, soweit eine solche nicht möglich ist, ersparte Aufwen­dun-gen anrech­nen lassen.
    7.4. Nach den von der Recht­sprechung anerkan­nten Prozentsätzen für die Bemes­sung ersparter Aufwen­dun­gen, ist der Gast verpflichtet, unter Berücksichtigung gegebe­nen­falls nach Ziff. 7.5 anzurech­nen­der Beträge an den Gast­ge­ber die fol­gen­den Beträge zu bezahlen, jew­eils bezo­gen auf den gesamten Preis der Unterkun­ft­sleis­tun­gen (ein-schließlich aller Nebenkosten), jedoch ohne Berücksichtigung von Kurbeiträgen:

 

  • Bei Ferienwohnungen/Unterkünften ohne Verpfle­gung 90%
  • Bei Übernachtung/Frühstück 80%
  • Bei Halbpen­sion 70%
  • Bei Vollpen­sion 60%

 

7.5. Es bleibt dem Gast ausdrücklich vor­be­hal­ten, dem Gast­ge­ber nachzuweisen, dass die ersparten Aufwen­dun­gen wesentlich höher sind, als die vorste­hend berücksichtigten Abzüge, bzw. dass eine ander­weit­ige Ver­wen­dung der Unterkun­ft­sleis­tun­gen oder son­sti­gen Leis­tun­gen stattge­fun­den hat. Im Falle eines solchen Nach­weis­es ist der Gast nur verpflichtet, den entsprechend gerin­geren Betrag zu bezahlen.

7.6. Dem Gast wird der Abschluss ein­er Reiserücktrittskosten-versicherung drin­gend emp­fohlen.
7.7. Die Rücktrittserklärung ist bei allen Buchun­gen direkt an den Gast­ge­ber zu richt­en und muss im Inter­esse des Gastes in Textform erfolgen.

8. Pflicht­en des Gastes; Kündigung durch den Gast oder den Gast­ge­ber; Mit­nahme von Tieren
8.1. Der Gast ist verpflichtet, die Unterkun­ft und ihre Ein­rich­tun­gen sowie alle Ein­rich­tun­gen des Gast­ge­bers nur bes­tim­mungs­gemäß, soweit (wie z.B. bei Schwimm­bad und Sauna) vorhan­den nach den Benutzung­sor­d­nun­gen und ins­ge­samt pfleglich zu behan­deln.
8.2. Der Gast ist verpflichtet, eine Hau­sor­d­nung oder Hoford­nung, die ihm bekan­nt gegeben wurde oder für die auf­grund entsprechen­der Hin­weise eine zumut­bare Möglichkeit der Ken­nt­nis­nahme bestand, zu beacht­en.
8.3. Der Gast ist verpflichtet, die Unterkun­ft und deren Ein­rich­tun­gen beim Bezug zu überprüfen und ihm erkennbare Män­gel oder Schä­den unverzüglich mitzuteilen.
8.4. Der Gast ist verpflichtet, dem Gast­ge­ber auftre­tende Män­gel und Störun­gen unverzüglich anzuzeigen und Abhil­fe zu ver­lan­gen. Unter-bleibt diese Män­ge­lanzeige des Gastes schuld­haft, kön­nen Ansprüche des Gastes an den Gast­ge­ber ganz oder teil­weise ent­fall­en.
8.5. Der Gast kann den Ver­trag nur bei erhe­blichen Män­geln oder Störun­gen kündigen. Der Gast hat dem Gast­ge­ber zuvor im Rah­men der Män­ge­lanzeige eine angemessene Frist zur Abhil­fe zu set­zen, es sei denn, dass die Abhil­fe unmöglich ist, vom Gast­ge­ber ver­weigert wird oder die sofor­tige Kündigung durch ein beson­deres, dem Gastge-ber erkennbares Inter­esse des Gastes sach­lich gerecht­fer­tigt ist oder dem Gast aus solchen Gründen die Fort­set­zung des Aufen­thalts objek-tiv unzu­mut­bar ist.
8.6. Der Gast­ge­ber kann den Gas­tauf­nah­mev­er­trag ohne Ein­hal­tung ein­er Frist kündigen, wenn der Gast ungeachtet ein­er Abmah­nung des Gast­ge­bers den Betrieb des Gast­ge­bers, bzw. die Durchführung des Aufen­thalts nach­haltig stört oder wenn er sich in solchem Maße ver-tragswidrig ver­hält, dass die sofor­tige Aufhe­bung des Ver­trages ge-recht­fer­tigt ist. Kündigt der Gast­ge­ber, so gel­ten für den Zahlungsan-spruch des Gast­ge­bers die Bes­tim­mungen in Zif­fer 7. entsprechend.
8.7. Eine Mit­nahme und Unter­bringung von Haustieren in der Unter-kun­ft ist nur im Falle ein­er ausdrücklichen diesbezüglichen Vere­in­ba-rung zuläs­sig, wenn der Gast­ge­ber in der Auss­chrei­bung diese Mög-lichkeit vor­sieht. Der Gast ist im Rah­men solch­er Vere­in­barun­gen zu wahrheits­gemäßen Angaben über Art und Größe verpflichtet. Ver­stöße hierge­gen kön­nen den Gast­ge­ber zur außeror­dentlichen Kündigung des Gas­tauf­nah­mev­er­trags berechtigen.

9. Haf­tungs­beschränkung
9.1. Die Haf­tung des Gast­ge­bers aus dem Gas­tauf­nah­mev­er­trag nach § 536a BGB für Schä­den, die nicht aus der Ver­let­zung des Lebens, des Kör­pers oder der Gesund­heit resul­tieren, ist aus­geschlossen, soweit sie nicht auf ein­er vorsät­zlichen oder grob fahrläs­si­gen Pflichtver­let-zung des Gast­ge­bers oder eines der geset­zlichen Vertreter oder Erfül‑lungsgehilfen des Gast­ge­bers beruht.
9.2. Die eventuelle Gast­wirtshaf­tung des Gast­ge­bers für einge­brachte Sachen gemäß §§ 701 ff. BGB bleibt durch diese Regelung unberührt.
9.3. Der Gast­ge­ber haftet nicht für Leis­tungsstörun­gen im Zusam-men­hang mit Leis­tun­gen, die während des Aufen­thalts für den Gast erkennbar als Fremdleis­tun­gen lediglich ver­mit­telt wer­den (z.B. Aus-flüge, Ein­trittskarten, Karten für Beförderungsleis­tun­gen, Sportver­an-stal­tun­gen, The­aterbe­suche, Ausstel­lun­gen usw.). Entsprechen­des gilt für Fremdleis­tun­gen, die vom Gast­ge­ber bere­its zusam­men mit der Buchung der Unterkun­ft ver­mit­telt wer­den, soweit diese in der Aus-schrei­bung bzw. der Buchungs­bestä­ti­gung ausdrücklich als Fremdleis-tun­gen gekennze­ich­net sind.

10. Alter­na­tive Stre­it­bei­le­gung; Rechtswahl und Gerichts­stand
10.1. Der Gast­ge­ber weist im Hin­blick auf das Gesetz über Ver­brau-cher­stre­it­bei­le­gung darauf hin, dass er derzeit nicht an ein­er frei­willi-gen Ver­brauch­er­stre­it­bei­le­gung teil­nimmt. Sofern die Teil­nahme an ein­er Ein­rich­tung zur Ver­brauch­er­stre­it­bei­le­gung nach Druck­le­gung dieser Gas­tauf­nah­mebe­din­gun­gen für den Gast­ge­ber verpflich­t­end würde, wird der Gast hierüber in geeigneter Form informiert. Für alle Gas­tauf­nah­mev­erträge, die im elek­tro­n­is­chen Rechtsverkehr ge-schlossen wur­den, wird auf die europäis­che Online-Stre­it­bei­le­gungs-Plat­tform http://ec.europa.eu/consumers/odr/ hingewiesen.
10.2. Auf das Ver­tragsver­hält­nis zwis­chen dem Gast­ge­ber und dem Gast find­et auss­chließlich deutsches Recht Anwen­dung. Entsprechen-des gilt für das son­stige Rechtsver­hält­nis.
10.3. Der Gast kann den Gast­ge­ber nur am Sitz des Gast­ge­bers ver-kla­gen.
10.4. Für Kla­gen des Gast­ge­bers gegen den Gast ist der Sitz des Gastes maßgebend. Für Kla­gen gegen Gäste, die Kau­fleute, juris­tis­che Per­so­n­en des öffentlichen oder pri­vat­en Rechts oder Per­so­n­en sind, die ihren Wohn-/Geschäftssitz oder gewöhn­lichen Aufen­thalt­sort im Aus­land haben, oder deren Wohn-/Geschäftssitz oder gewöhn­lich­er Aufen­thalt im Zeit­punkt der Klageer­he­bung nicht bekan­nt ist, wird als Gerichts­stand der Sitz des Gast­ge­bers vere­in­bart.
10.5. Die vorste­hen­den Bes­tim­mungen gel­ten nicht, wenn und inso-weit auf den Ver­trag anwend­bare, nicht abd­ing­bare Bes­tim­mungen der Europäis­chen Union oder andere inter­na­tionale Bes­tim­mungen anwend­bar sind.

 

 

© Noll & Hütten Recht­san­wälte, Stuttgart | München 2004 – 2017
————————————————————————————–
Gas­tauf­nah­mebe­din­gun­gen der Alpen­welt Kar­wen­del; Stand: Juni 2017